The Dry Dog Inn

Selbstprüfung: Gefolgsleute und eigene Charaktere

#endaris #adnd

Der Post ist kein Vorwurf. Das meiste ist über MonateJahre gewachsen, niemand hat geschummelt, und das meiste habe ich selber durchgewunken. Der Post ist dazu da, dass wir alle denselben Stand haben.

Was bis heute erspielt wurde, bleibt. Es werden weder XP, noch Loot rückwirkend aberkannt. Ab dem Stichtag gelten die Regeln unten.

Stichtag: 1. Oktober 2026

Grundlage: Gefolgsleute und Mietlinge und Mehrere Charaktere je Spieler.

Achtung: Am Spieltisch verwenden wir den Begriff „Heuerlinge“ für das, was eigentlich „Gefolgleute“ sind. Lies die Fragen also bitte entsprechend.


1. Ist einer meiner Charaktere Gefolgsmann eines anderen meiner Charaktere?

Das geht nicht, und zwar wörtlich: „Gefolgsleute sind immer von Charakterrasse und Charakterklasse, aber niemals Spielercharaktere" (PHB S. 39). Was du hast, sind zwei Spielercharaktere.

Abhilfe: Beide laufen ab Stichtag als eigenständige Charaktere nach den Regeln für mehrere Charaktere je Spieler. Wenn du einen Gefolgsmann willst, wirb einen an (mit Angebot, Kosten, Ausrüstung).

2. Wurde für meine Gefolgsleute je auf Loyalität gewürfelt?

Wenn nie: dann sind es keine Gefolgsleute, sondern Ausrüstung mit Namen. Loyalität ist die Gegenleistung dafür, dass jemand für dich in den Dungeon geht.

Abhilfe: Loyalitätswert einmal sauber ermitteln.

3. Kann ich für jeden meiner NSC sagen, seit wann er welchen Status hat, und warum?

Mietling, Gefolgsmann und Gefährte unterscheiden sich in Erfahrung, Loyalität und Weisungsrecht. Wenn du für einen von ihnen nicht sagen kannst, wann er das geworden ist und durch welches Ereignis, dann steht der Status nicht fest.

Abhilfe: Status wird bei der Anwerbung festgelegt und ändert sich nur durch ein Ereignis im Spiel — Beförderung, Entlassung, Aufstieg, Belehnung.

4. Bekommen meine Gefolgsleute die halbe Erfahrung?

Laut Regelwerk bekommen Gefolgsleute die Hälfte (PHB S. 107). Das ist der Preis dafür, dass sie billig sind und dir gehorchen. Für Gefährten und Mietlinge gilt die Hälfte nicht, weil sie keine Gefolgsleute sind: Gefährten bekommen bei mir volle Erfahrung, Mietlinge keine.

Abhilfe: Nachrechnen ab Stichtag. Rückwirkend nichts.

5. Wie viele Stufen liegen zwischen meinem Charakter und seinem Gefolgsmann?

Berichtigt am 1. Oktober 2026. Hier stand: „Weniger als drei: dann ist es keiner." Das war falsch. Drei Stufen Abstand verlangt das Regelwerk nur bei gefangenen Charakteren über der 2. Stufe, denen Dienst angeboten wird (DMG S. 36).

Für alle anderen gilt bei uns: Ein Gefolgsmann liegt unter der Stufe seines Dienstherrn. Nur auf der 1. Stufe darf er gleichauf sein. Üblich ist ein Drittel bis die Hälfte. Siehe Anwerbung, Stufenabstand.

Abhilfe: Liegt er nicht unter der Stufe deines Charakters, und seid ihr nicht beide auf der 1. Stufe: umwidmen in einen Gefährten. Volle Erfahrung, −10 % Loyalität, kein Weisungsrecht, und er kann jederzeit eigene Wege gehen. Ich führe ihn dann. Das ist dann eine andere Beziehung. (Verhandeln statt befehlen.)

6. Hat schon jemand anderes meinen Charakter geführt, oder ich einen fremden?

Ein Charakter gehört einem Spieler. Sonst weiß er plötzlich, was ein anderer Spieler weiß — und wenn er stirbt oder etwas anrichtet, trägt das jemand, der nicht am Tisch saß.

Abhilfe: Ab Stichtag nicht mehr. Wenn du fehlst, geht dein Charakter nicht mit. Deine Gefolgsleute bleiben ebenfalls zu Hause, außer wir haben etwas anderes verabredet.

7. Was machen meine beiden Charaktere miteinander?

Abwechselnd loszuziehen ist der Normalfall und ausdrücklich erwünscht: der eine an einem Abend der andere nächse Woche.

Gemeinsam in einer Gruppe: nein. Das Regelwerk sagt, die Charaktere eines Spielers sollen in der Regel keine Gefährten sein. Dazu kommen die Schranken, die ohnehin gelten: kein geteiltes Wissen, keine selbstverständliche Freundschaft, kein freier Austausch von Geld und Gegenständen.

Abhilfe: Wird das nicht eingehalten, übernehme ich einen der beiden Charaktere und spiele ihn. Das ist ausdrücklich die im Regelwerk vorgesehene Antwort, nicht meine Erfindung.

8. Wurde mein Gefolgsmann je richtig angeworben?

Angebot, Handgeld, Unterkunft, Ausrüstung, Anteilsregelung, Annahmewurf. Das Verfahren steht unter Anwerbung.

Abhilfe: Für bestehende Gefolgsleute einmal nachholen, als Bestandsaufnahme: Was bekommt er? Was wurde ihm versprochen? Wurde es gehalten? Die Antworten fließen direkt in seinen Loyalitätswert. Dafür gibt es den Anheuerungsbogen.


Wenn du unsicher bist

Sag mir Bescheid, bevor du selbst etwas änderst. Einfach kurz: „Ich glaube, bei mir stimmt Punkt 3 nicht." Es gibt keine Strafe dafür, es zu melden, und keinen Vorteil darin, es nicht zu tun. Ich gehe die Charaktere ohnehin durch.


Nachtrag 1. Oktober 2026: In Punkt 4 die Seitenangabe berichtigt (PHB S. 107, nicht S. 106) und klargestellt, was für Gefährten und Mietlinge gilt. Punkt 5 berichtigt: Der Abstand von drei Stufen gilt nur für Gefangene. Punkte 5 und 8 verweisen jetzt auf den neuen Kodexeintrag Anwerbung.